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   BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08   

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https://dejure.org/2008,3414
BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08 (https://dejure.org/2008,3414)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2008 - 5 StR 281/08 (https://dejure.org/2008,3414)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2008 - 5 StR 281/08 (https://dejure.org/2008,3414)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66b Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 66 Abs. 1 StGB
    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 66 StGB: ausreichende Feststellungen zu Anlasstaten, Einheitsfreiheitsstrafen nach DDR-Recht, hypothetische Einzelfreiheitsstrafe; Rückfallverjährung - Nichtverwertbarkeit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung; Erheblich verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer sexuellen Triebstörung; Berücksichtigung von Freiheitsstrafen nach DDR-Recht i.R.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.; ; StGB § 66b Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b
    Gefährlichkeit bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung zurückverwiesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 562
  • StraFo 2008, 435
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    Die außerordentlich belastende Maßregel der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ist nur in außergewöhnlichen seltenen Ausnahmefällen gegen verurteilte Straftäter berechtigt, bei denen aufgrund ihres bisherigen Werdegangs ein "hohes Maß an Gewissheit" über die Gefahr besteht, dass sie besonders schwere Straftaten begehen werden (vgl. BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 50, 121, 125; 50, 373, 378; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, BT-Drucks 15/2887, S. 10).

    Hinzukommen muss, dass die von dem Betroffenen ausgehende erhebliche Gefahr gegenwärtig sein muss (BVerfGE 109, 190, 242).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    Die außerordentlich belastende Maßregel der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ist nur in außergewöhnlichen seltenen Ausnahmefällen gegen verurteilte Straftäter berechtigt, bei denen aufgrund ihres bisherigen Werdegangs ein "hohes Maß an Gewissheit" über die Gefahr besteht, dass sie besonders schwere Straftaten begehen werden (vgl. BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 50, 121, 125; 50, 373, 378; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, BT-Drucks 15/2887, S. 10).

    Durch den Aspekt ihrer Gegenwärtigkeit hebt sich die zu prognostizierende Gefährlichkeit von einer allgemeinen Rückfallwahrscheinlichkeit ab (BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3485; vgl. auch BGH NStZ-RR 2008, 40, 41).

  • BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Magdeburg

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    b) Die Feststellung der Gefährlichkeit des Verurteilten begegnet selbst eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 40, 41) durchgreifenden Bedenken.

    Durch den Aspekt ihrer Gegenwärtigkeit hebt sich die zu prognostizierende Gefährlichkeit von einer allgemeinen Rückfallwahrscheinlichkeit ab (BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3485; vgl. auch BGH NStZ-RR 2008, 40, 41).

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    Auf der Grundlage rechtsfehlerhaft getroffener Feststellungen ist solches jedenfalls ausgeschlossen (vgl. auch BVerfG NStZ 2007, 598).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    Die außerordentlich belastende Maßregel der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ist nur in außergewöhnlichen seltenen Ausnahmefällen gegen verurteilte Straftäter berechtigt, bei denen aufgrund ihres bisherigen Werdegangs ein "hohes Maß an Gewissheit" über die Gefahr besteht, dass sie besonders schwere Straftaten begehen werden (vgl. BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 50, 121, 125; 50, 373, 378; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, BT-Drucks 15/2887, S. 10).
  • BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB trotz

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    Dies gilt unabhängig von der durch die Senate des Bundesgerichtshofs uneinheitlich beantworteten und dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs unterbreiteten Frage, ob es der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB entgegensteht, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist (vgl. hierzu einerseits BGHSt 52, 31; BGH JR 2008, 255; andererseits BGH NStZ 2008, 333; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 4 StR 314/07 - und 4 StR 391/07).
  • BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Erledigung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    Dies gilt unabhängig von der durch die Senate des Bundesgerichtshofs uneinheitlich beantworteten und dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs unterbreiteten Frage, ob es der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB entgegensteht, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist (vgl. hierzu einerseits BGHSt 52, 31; BGH JR 2008, 255; andererseits BGH NStZ 2008, 333; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 4 StR 314/07 - und 4 StR 391/07).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    Dies gilt unabhängig von der durch die Senate des Bundesgerichtshofs uneinheitlich beantworteten und dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs unterbreiteten Frage, ob es der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB entgegensteht, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist (vgl. hierzu einerseits BGHSt 52, 31; BGH JR 2008, 255; andererseits BGH NStZ 2008, 333; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 4 StR 314/07 - und 4 StR 391/07).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    Die außerordentlich belastende Maßregel der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ist nur in außergewöhnlichen seltenen Ausnahmefällen gegen verurteilte Straftäter berechtigt, bei denen aufgrund ihres bisherigen Werdegangs ein "hohes Maß an Gewissheit" über die Gefahr besteht, dass sie besonders schwere Straftaten begehen werden (vgl. BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 50, 121, 125; 50, 373, 378; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, BT-Drucks 15/2887, S. 10).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07

    BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
    Angesichts der unzureichenden Feststellungen sowohl zu den Vorverurteilungen als auch zur Gefährlichkeitsprognose für den Verurteilten besteht keine Grundlage für die erforderliche umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Verurteilten unter besonderer Berücksichtigung seiner Vorverurteilungen (vgl. BGH StV 2008, 304, 305).
  • BGH, 26.11.2003 - 2 StR 291/03

    Sicherungsverwahrung (Umfang oder Schwierigkeit der Sache); Anrechnung von

  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

  • BGH, 31.07.1997 - 4 StR 339/97

    Formelle Voraussetzungen einer Sicherheitsverwahrung - Vereinbarkeit einer

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei

  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 530/95

    Gesamtstrafe - Begründung der Sicherungsverwahrung - Frühere Verurteilung -

  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Bei der Berechnung des von Verwahrung freien Zeitraums nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB kommt es indes auf den Zeitraum zwischen den einzelnen relevanten Vortaten (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) sowie auf die Frist zwischen der letzten in Betracht kommenden Vortat und der Anlasstat an (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1973 - 1 StR 586/72, BGHSt 25, 106, 107; vom 6. August 1986 - 3 StR 243/86, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 1; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08; vom 2. Februar 2010 - 3 StR 527/09, NStZ-RR 2010, 308, 309).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

    Die notwendige Beschränkung ist innerhalb des Kreises derjenigen Verurteilten, die die sachlichen Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung i.V.m. § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllen, nach Gefährlichkeitsaspekten (zur Abgrenzung vgl. BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 2; BGH StraFo 2008, 435, 436) vorzunehmen.
  • BGH, 02.02.2010 - 3 StR 527/09

    Sicherungsverwahrung; Rückfallverjährung

    Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand; denn bei der Berechnung des von Verwahrung freien Zeitraums nach § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB kommt es auf den Zeitraum zwischen den einzelnen nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB relevanten, das heißt den zur Begründung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung in Betracht kommenden Vortaten, für die Einzelfreiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verhängt worden sind, sowie auf die Frist zwischen der letzten relevanten Vortat und der abzuurteilenden neuen Straftat an (BGHSt 25, 106, 107; BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 1; BGH, Beschl. vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08; Fischer, StGB 57. Aufl. § 66 Rdn. 20; Sinn in SKStGB § 66 Rdn. 9).
  • BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Rückfallverjährungsfrist)

    Eine Verwertung der Vorverurteilungen als Symptomtaten scheidet danach aus (BGH, Beschluss vom 3. September 2008 - 5 StR 281/08, StraFo 2008, 435).
  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

    Dabei ist nicht sicher feststellbar, welcher (hypothetische) Anteil an der Einheitsstrafe jeweils auf die abgeurteilten Einzeltaten entfiel (vgl. zur Bedeutung dieser Frage für die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. BGH, Beschluss vom 03.09.2008 - 5 StR 281/08).
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